Versicherungsrecht für Dietzenbach

Am Anfang steht der Vertrag

Geringe Beiträge. Maximale Leistungen. 100% Kundenservice. Gerne geht man als Kunde solche Verträge ein! Und wenn dann noch der Makler oder Versicherungsvertreter „Druck“ macht, wird auch schnell mal ein Angebot akzeptiert, das einer tiefergehenden Überprüfung auf keinen Fall standhielte. Nur dass diese individuelle Prüfung nicht stattfand. Der Kunde will eine Versicherung und sieht die AGB der Versicherung, das „Kleingedruckte“, die Selbstauskunft bzw. den Gesundheitsfragebogen als lästige Pflicht an. Es wird ihnen keine größere Bedeutung beigemessen und so werden diese zum einen nicht gelesen (oder nicht verstanden) und/oder „schnell mal ausgefüllt“. Natürlich begleicht der Versicherungsnehmer die Prämienrechnungen, denn diese Pflicht erkennt er sofort an.

Erst wenn der Versicherungsfall eintritt und Ansprüche bei der Versicherung angemeldet werden erlangen die vernachlässigten oder unverstandenen Antragsteile wieder Bedeutung.

Der Versicherungsschein ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag, der zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen ist. Er ist eine Beweisurkunde und muss den gesamten Vertragsinhalt dokumentieren, z.B. die versicherten Risiken, wobei auf Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) verwiesen werden kann. Wenn dort etwas übersehen wurde oder falsch ausgefüllt, kann die Versicherung sich darauf berufen und Ihnen –unter bestimmten Voraussetzungen- mitteilen, sie sei von ihrer Leistungspflicht befreit und müsse nicht zahlen.

Immer für unsere Mandanten da

Ob Personen- oder Sachversicherungen, gleich ob Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung oder Gebäudeversicherung, viele vertragliche oder gesetzliche Vorschriften gilt es, in die Überlegungen einzubeziehen. Jeder Vertragspartner hat seine Obliegenheiten, die er erfüllen bzw. erbringen muss. Als Kanzlei für Dientzenbach beraten wir unsere Mandanten –auch vorvertraglichdarüber, welche Rechte sie haben und helfen Ihnen, diese durchzusetzen, damit die Versicherung nicht zum einseitigen Pflichtgeschäft für den Versicherungsnehmer wird.

Wir kennen die Nöte unserer Mandaten im Falle einer verweigerten Leistungsübernahme und wahren ihre Interessen. Auf Grundlage unserer Ausrichtung für Versicherungen, bietet unsere Kanzlei langjährige Erfahrung auf einem hohen Standard und einer routinierten zielführenden Fallbearbeitung damit Ihre Ansprüche gewahrt und durchgesetzt werden. Im ersten Beratungsgespräch informieren wir selbstverständlich über Erfolgschancen und Risiken konsensualer Verhandlungen oder streitiger Auseinandersetzungen vor Gericht. Aufgrund kompetenter anwaltlicher Hilfe im Versicherungsrecht für Dietzenbach erhalten unsere Mandanten maximale Experten-Unterstützung.